Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Wird ein Nachteil per Zahlung ausgeglichen, so ist das kein Kapitalvermögen

Kauft ein Mann eine Eigentumswohnung, die von einer Aktiengesellschaft (AG) vermittelt und finanziert worden ist, und stellt sich Jahre später heraus, dass der Käufer von der AG im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Finanzierung falsch beraten worden ist, so muss er eine – über den zivilrechtlichen Weg erstrittene – Zahlung (hier ging es um 33.000 € durch entgangene Erträge aus der Verzinsung eines Bausparguthabens und der Sondertilgungen) nicht als Kapitalvermögen versteuern. Denn es handele sich nicht um Erträge, die aufgrund der Rückzahlung oder für die Überlassung von Kapitalvermögen zugesagt oder geleistet worden sind. Weil es dem Mann nicht um die Fortsetzung des Bausparvertrags gegangen sei, sondern um den Ausgleich des Nachteils, der dadurch entstanden sei, dass er die zur Tilgung aufgewendeten Gelder nicht gewinnbringend habe anlegen können, handele es sich nicht um steuerpflichtige Kapitalerträge.

FG Münster, 2 K 2866/18 vom 15.12.2020

Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Ist die Abgeltungsteuer verfassungswidrig?

Weil die Abgeltungsteuer private Bezieher von Kapitaleinkünften gegenüber den übrigen Steuerpflichtigen begünstigt, ohne dass ein Rechtfertigungsgrund gegeben wäre, hält das Finanzgericht (FG) Niedersachsen sie für

MEHR LESEN

Termine: Steuern und Sozialversicherung

10.05. Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.05. für den Eingangder Zahlung. 16.05. Gewerbesteuer Grundsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 19.05.

MEHR LESEN

Kirchgeld: Erhebung ist verfassungsgemäß

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Erhebung des besonderen Kirchgeldes nicht gegen die Verfassung verstößt. Laut Bundesfinanzhof (BFH) gilt dies insbesondere auch für die Sachverhaltskonstellation,

MEHR LESEN