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Unwetter: Verlängerung der Steuererklärungsfristen in Bayern

Durch starke Unwetter in den letzten Wochen sind in weiten Teilen Bayerns beträchtliche Schäden entstanden. Zusätzlich zu den direkten finanziellen Hilfen und über das bereits bewilligte steuerliche Hilfspaket hinaus werde die Steuerverwaltung die Betroffenen auch von Bürokratie entlasten, so Finanzminister Albert Füracker (CSU). Mit der Möglichkeit von Fristverlängerungen für Steuererklärungen, zum Beispiel Lohnsteuer-Anmeldungen oder Umsatzsteuer-Voranmeldungen, wolle man den Menschen in einer schwierigen Zeit „mehr Luft“ verschaffen.

Betroffenen werde auf Antrag die Abgabefrist für nach dem 28.06.2021 abzugebende Jahressteuererklärungen bis zum 02.11.2021 verlängert. Diese Regelung komme insbesondere steuerlich beratenen Bürgern zugute, deren reguläre Abgabefrist für Jahressteuererklärungen 2019 am 31.08.2021 endet. Zudem könnten von den Unwettern Betroffene Fristverlängerung für die zum 10.08. und 10.09.2021 einzureichenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen bis zum 11.10.2021 beantragen. Die Finanzämter würden die Umstände besonders berücksichtigen und könnten so über diese Fristverlängerungen hinaus im Einzelfall sogar eine weitergehende Fristverlängerung gewähren, so das Finanzministerium.

Zusätzlich zu den direkten finanziellen Hilfen habe das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bereits im Juli umfangreiche steuerliche Maßnahmen für von den Unwettern betroffene Privatpersonen und Unternehmen bekanntgegeben. So könnten im Einzelfall Steuern gestundet, Vollstreckungsmaßnahmen aufgeschoben und Steuervorauszahlungen angepasst werden. Auch Sonderabschreibungen seien möglich. Muss Hausrat und Kleidung in größerem Umfang wiederbeschafft werden, könnten diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Ansprechpartner sei das jeweils zuständige Finanzamt.

Finanzministerium Bayern, PM vom 04.08.2021

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