Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Termine: Steuern und Sozialversicherung

10.01.

  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

    Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.01. für den Eingang der Zahlung. Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen. Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge Januar 2022 Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für Juli ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 27.01.2022.
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Termine: Steuern und Sozialversicherung

10.02.2021– Umsatzsteuer– Lohnsteuer– Kirchensteuer zur Lohnsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 15.02. für den Eingangder Zahlung. 15.02.2021– Gewerbesteuer– Grundsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 18.02.

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Termine: Steuern und Sozialversicherung

10.12. Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Einkommensteuer Kirchensteuer Körperschaftsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.12. für den Eingang derZahlung.Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage

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