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Schenkung: Eine Eigentumswohnung muss der Schwiegersohn nicht zurückgeben

Hat eine Frau ihrer Tochter und deren Ehemann eine vermietete Eigentumswohnung geschenkt, so kann sie später – wenn die Eheleute sich trennen – nicht verlangen, dass der Ehemann ihr seinen Anteil an der Wohnung „wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage“ zurückgibt.

Stellt sich heraus, dass die Wohnung nicht als Familienheim diente, sondern als Renditeobjekt vermietet war und die (Schwieger-)Mutter außerdem seinerzeit den Ärger mit den Mietern sowie anstehende Renovierungsarbeiten scheute, so komme eine Rückforderung nicht in Frage. Es könne nicht festgestellt werden, dass der Fortbestand der Ehe die Geschäftsgrundlage für die Übertragung gewesen sei.

OLG Oldenburg, 11 UF 100/20

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Erstausbildung: Keine Werbungskosten

Aufwendungen für die Erstausbildung sind ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Dies stellt

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