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Mietrecht: Bei Verlust des Schlüssels muss nicht die ganze Anlage bezahlt werden

Das Landgericht München I hat entschieden, dass ein Mieter bei einem Schlüsselverlust auch dann nicht zwangsläufig die vollen Kosten tragen muss, wenn die Schließanlage des Mehrfamilienhauses komplett ausgetauscht werden muss. In dem konkreten Fall hatte ein Mieter alle vier Wohnungsschlüssel verloren. Der Vermieter hatte rund drei Jahre zuvor eine neue Schließanlage (zu einem Preis von knapp 2.000 Euro) einbauen lassen. Er hatte den Mietern nicht mitgeteilt, welche ungewöhnlich hohen Kosten auf sie zukommen können, wenn sie ihre Schlüssel verlieren.

Aus diesem Grund musste der Mieter hier nur einen Teil der Kosten übernehmen – für die Hauseingangstür und für seine eigene Wohnungstür. Es müsse im Einzelfall entschieden werden, wie erheblich die Missbrauchsgefahr durch den Verlust der Schlüssel ist – und ob gleich eine ganze Anlage ausgetauscht werden müsse.

LG München I, 31 S 12365/19

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