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Kryptowährungen: Keine Regelungslücke bei Besteuerung

Die Bundesregierung sieht keine Regelungslücke bei der Besteuerung von Einkünften aus Kryptowährungen. Das geht aus ihrer Antwort (BT-Drs. 19/28573) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/28158) hervor.

Einkünfte aus Kryptowährungen, die im Betriebsvermögen erzielt werden, unterlägen den Steuerregeln für Gewinneinkünfte, schreibt die Regierung. Werden die Einkünfte aus Kryptowährungen im Privatvermögen erzielt, könnten diese der Besteuerung als Einkünfte aus Leistungen oder als privates Veräußerungsgeschäft unterliegen. Das Bundesfinanzministerium stimmt der Antwort zufolge zurzeit den Entwurf eines Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen mit den Finanzbehörden der Länder ab.

Deutscher Bundestag, PM vom 26.04.2021

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Erstausbildung: Keine Werbungskosten

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