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Grundsteuerreform: Steuerberatervergütungsverordnung wird geändert

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Grundsteuerreform bedarf es der Anpassung der Steuerberatervergütungsverordnung zur Berechnung einer Gebühr für Erklärungen im Zusammenhang mit dem ab dem Jahr 2025 anzuwendenden Grundsteuerrecht. Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mitteilt, wird mit der vorgesehenen Anpassung eine gleichmäßige Berechnung dieser Gebühr in allen Ländern gewährleistet, unabhängig davon, welches Modell das jeweilige Land für die Grundsteuer gewählt hat. Der Referentenentwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung steht auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei zur Verfügung.

Bundesfinanzministerium, PM vom 04.03.2022

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Termine: Steuern und Sozialversicherung

10.02.2021– Umsatzsteuer– Lohnsteuer– Kirchensteuer zur Lohnsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 15.02. für den Eingangder Zahlung. 15.02.2021– Gewerbesteuer– Grundsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 18.02.

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10.12. Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Einkommensteuer Kirchensteuer Körperschaftsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.12. für den Eingang derZahlung.Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage

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