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Grundsteuer: Niedersachsen hat als zweites Bundesland eigenes Gesetz

Der Niedersächsische Landtag hat am 07.07.2021 das vom Land selbst entwickelte Grundsteuergesetz verabschiedet. Wie das Finanzministerium des Landes mitteilt, ist Niedersachsen damit das zweite Bundesland nach Baden-Württemberg, das vom Modell des Bundes abweicht und ein eigenes Grundsteuergesetz hat. Das niedersächsische Flächen-Lage-Modell sei leicht umsetzbar und enthalte keine streitanfälligen Determinanten. Gegenüber dem verkehrswertorientierten Bundesmodell biete es insbesondere den Vorteil, dass es mit nur noch einer einmaligen Hauptfeststellung für die circa 3,6 Millionen zu bewertenden Grundstücke in Niedersachsen leichter zu verwalten sei als das Bundesmodell, das regelmäßig weitere Hauptfeststellungen im Sieben-Jahre-Rhythmus benötige, erläutert das Finanzministerium. Nur bei gravierenden Änderungen der Lageverhältnisse, die automatisiert von der Verwaltung überprüft werden, komme es im Flächen-Lage-Modell zu neuen Steuerbescheiden in den betroffenen Gebieten. Insgesamt bedeute dies also erhebliche Einsparung von Personal- und Verwaltungskosten.

Für die Bürger habe das niedersächsische Modell – anders als das Gesetz des Bundes – den Vorteil, dass sie nur eine Erklärung abgeben müssen. Diese bestehe aus wenigen Angaben zu den Flächengrößen und der Nutzung. Den Rest übernehme die Verwaltung. Anders als bei der reinen Orientierung an der Fläche beziehe sich das niedersächsische Modell auch die Lage des Grundstücks mit ein. Dieser Faktor müsse angemessen berücksichtigt werden, meint das Landesfinanzministerium. Denn die Gemeinde biete dem Grundbesitzer typischerweise in guter Lage mehr und in mäßiger Lage weniger Nutzen, zum Beispiel in Gestalt unterschiedlich langer oder kurzer Wege, der Erreichbarkeit kommunaler Dienste und der Nutzungs- und Lebensqualität. Als Indikator für die Lage würden die flächendeckend für Bauflächen vorhandenen Bodenrichtwerte für das jeweilige Grundstück genutzt. Der Bodenrichtwert des Grundstücks werde mit dem Gemeindedurchschnitt verglichen. Mit dieser Relation werde das „besser“ oder „weniger gut“ der Lagen messbar gemacht. Die Lage-Faktoren sorgten dafür, dass der Gedanke der Nutzen-Äquivalenz zum Tragen kommt. Sie spiegelten nicht den Wert der Bebauung wider, sondern die Teilhabe an der Kommune und deren Nutzungsangebot vermittelt durch den Grundbesitz in der jeweiligen Lage.

Da es im Gegensatz zum Verkehrswert-Modell also nicht auf die absolute Höhe der Werte ankommt, sondern auf das Verhältnis, werde der Faktor angemessen gedämpft. Im Ergebnis entstehe ein moderater Zu- oder Abschlag. Der doppelt so hohe Bodenrichtwert im Vergleich zum Durchschnitt führe also beispielsweise zu einem Zuschlag von 20 Prozent. Das ergebe einen Lage-Faktor von 1,2. Der jeweilige Lage-Faktor ergibt sich laut Finanzministerium Niedersachsen zukünftig direkt aus den Regelungen im Niedersächsischen Grundsteuergesetz. Die niedersächsische Finanzverwaltung werde lediglich die – einfache – Berechnung dieser Lage-Faktoren durchführen; das Ergebnis fließe automatisch in die Steuerberechnung ein. Für die Bürger werde ein „Grundsteuer-Viewer“ zur Verfügung gestellt. Dabei handele es sich um eine Kartendarstellung im Internet, aus der die Flächen und Faktoren ersichtlich sein werden. Er mache das Verfahren transparent und sei eine Ausfüllhilfe für die Flächenangaben. Mit dem neuen Gesetz wird es nach Ansicht des Finanzministeriums nicht zu einer strukturellen Erhöhung des Aufkommens der Grundsteuer kommen. Dem diene die so genannte Transparenzregelung. Diese verpflichte die Gemeinde, das Grundsteueraufkommen nach altem und neuem Recht gegenüberzustellen und einen aufkommensneutralen Hebesatz darzulegen. Die Abweichung von diesem Hebesatz müsse die Gemeinde in geeigneter Weise veröffentlichen. Neben Niedersachsen planen weitere Bundesländer, die Öffnungsklausel zu nutzen: Bayern bevorzugt ein reines Flächen-Modell, Hamburg und Hessen haben sich wie Niedersachsen für ein Flächen-Modell entschieden, das um eine Lage-Komponente erweitert wird.

Finanzministerium Niedersachsen, PM vom 07.07.2021

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