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Grunderwerbsteuer: Ein Immobilien-Tausch unter Geschwistern ist nicht befreit

Besitzen zwei Brüder Immobilien, die sie von ihren Eltern zu Lebzeiten geschenkt bekommen haben, jeweils zur Hälfte, und tauschen sie ihre Miteigentumsanteile, damit jeder Alleineigentümer einer Immobilie wird, so führt dieser Tausch dazu, dass Grunderwerbsteuer zu zahlen ist.

Es handele sich dabei nicht um eine grunderwerbsteuerbefreite Schenkung. Auch sind Geschwister nicht in gerader Linie verwandt, sodass es von daher zu einer Steuerbefreiung kommen könne. Und auch ein fiktiver Sachverhalt könne nicht Gegenstand der Besteuerung sein. Es sei deshalb unbeachtlich, dass verschiedene andere Übertragungsvorgänge, die möglich gewesen wären, keine Grunderwerbsteuer ausgelöst hätten.

BFH, II B 87/20 vom 25.05.2021

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Erstausbildung: Keine Werbungskosten

Aufwendungen für die Erstausbildung sind ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Dies stellt

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