Eine Ausweitung der Quellensteuer auf Rentenzahlungen könnte perspektivisch einen sinnvollen Schritt hin zu einer Weiterentwicklung der Besteuerung von Rentnerinnen und Rentnern sein. Diese Ansicht äußert die Bundesregierung in der Antwort (20/2103) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/1820), die sich nach der Entlastung von Steuererklärungspflichten bei Rentnern erkundigt hatte.
Ob ein Quellensteuerabzug auf Leibrenten und vielleicht auch auf andere Altersbezüge wie landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen einen signifikanten Vereinfachungs- und Entlastungseffekt mit sich bringen könnte, hänge von dem dazu gewählten Modell und der konkreten Ausgestaltung ab.
Gegen die bisher und seit längerer Zeit diskutierten Vorstellungen, die unter anderem eine Anlehnung an den Lohnsteuereinbehalt oder einen einheitlichen Abzugsprozentsatz vorsehen, gebe es verschiedene Bedenken. Außerdem seien umfangreiche Vorarbeiten erforderlich.
Derzeit beziehen in Deutschland 25,8 Millionen Personen Renten von der Deutschen Rentenversicherung. Bundestag, hib-Meldung 291/2022 vom 10.06.2022