Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sieht vor, den bisher bis zum 31.12.2020 befristeten Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes um drei Monate bis zum 31.03.2021 zu verlängern. Hintergrund ist laut Ministerium, dass Familien mit Kindern, die Baukindergeld beantragen, bestimmte Fristen einhalten müssen, um Anspruch auf die Förderung zu erhalten.
Aufgrund der Coronapandemie könnten diese viele Antragsteller nicht einhalten und zum Beispiel ihre Baugenehmigung beziehungsweise die Unterzeichnung des Kaufvertrages wie vorgesehen bis zum Jahresende 2020 erhalten. Die Antragsfrist für die Förderung ende unverändert am 31.12.2023.
Familien können zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro Baukindergeld je Kind erhalten. Einen Antrag auf Baukindergeld können Familien stellen, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 (ursprünglich: 31.12.2020) ihren Kaufvertrag unterzeichnet beziehungsweise eine Baugenehmigung erhalten haben.
Für nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben gilt, dass der frühestmögliche Baubeginn zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 liegen muss. Die Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach Einzug in die geförderte Immobilie – online über das KfW-Zuschussportal – gestellt werden.
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, PM vom 23.09.2020