Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Erschließungskosten eines Grundstücks: Keine haushaltsnahen Handwerkerleistungen

Mit einer Allgemeinverfügung regeln die obersten Finanzbehörden der Länder die steuerliche Behandlung von Erschließungskosten, die Gemeinden auf Anwohner umlegen. Hintergrund sind zwei Urteile des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 21.02.2018, VI R 18/16; Urteil vom 28.04.2020, VI R 50/17).

Nach der Allgemeinverfügung werden am 28.02.2022 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die von einer Gemeinde auf die Anwohner umgelegten Erschließungskosten eines Grundstücks seien als haushaltsnahe Handwerkerleistungen (§ 35a Absatz 3 Einkommensteuergesetz) begünstigt.

Entsprechendes gilt für am 28.02.2022 anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte und zulässige Anträge auf Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung. Gegen diese Allgemeinverfügung können die von ihr betroffenen Steuerpflichtigen Klage erheben. Ein Einspruch ist insoweit ausgeschlossen.

Oberste Finanzbehörden der Länder, Allgemeinverfügung vom 28.02.2022

Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Ist die Abgeltungsteuer verfassungswidrig?

Weil die Abgeltungsteuer private Bezieher von Kapitaleinkünften gegenüber den übrigen Steuerpflichtigen begünstigt, ohne dass ein Rechtfertigungsgrund gegeben wäre, hält das Finanzgericht (FG) Niedersachsen sie für

MEHR LESEN

Termine: Steuern und Sozialversicherung

10.05. Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.05. für den Eingangder Zahlung. 16.05. Gewerbesteuer Grundsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 19.05.

MEHR LESEN

Kirchgeld: Erhebung ist verfassungsgemäß

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Erhebung des besonderen Kirchgeldes nicht gegen die Verfassung verstößt. Laut Bundesfinanzhof (BFH) gilt dies insbesondere auch für die Sachverhaltskonstellation,

MEHR LESEN