Gewährung des Begünstigungstransfers erfordert keine Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten
Die Erbschaftsteuerbegünstigungen für den Erwerb von Betriebsvermögen und eines Familienheims können vom Erben auf einen Dritten übergehen, wenn im Rahmen der Nachlassteilung begünstigtes Vermögen übertragen