Zusammengeballte Überstundenvergütungen mit ermäßigtem Steuersatz zu besteuern
Nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, sind mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern. Dies stellt der Bundesfinanzhof