Betriebliche Invaliditätsrente: Befristung bei der „Gesetzlichen“ ändert nichts
Dem Leistungsanspruch von Beschäftigten bei einer betrieblichen Invaliditätsversorgung stehe es nicht entgegen, dass die gesetzliche Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente (wie üblich) zunächst befristet. Das hat das