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Besteuerung von Krypto-Anlagen und Rechte der Steuerpflichtigen: EU-Kommission befragt Öffentlichkeit

Die Europäische Kommission holt in zwei öffentlichen Konsultationen Meinungen zur europäischen Steuerpolitik ein. Erstens geht es um die geplante Reform der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, um zu gewährleisten, dass die EU-Vorschriften auch Krypto-Anlagen wie zum Beispiel Bitcoin erfassen und dem Risiko der Steuerhinterziehung begegnen. In der zweiten Konsultation geht es um die Rechte der Steuerpflichtigen im EU-Recht.

Die Überarbeitung der Richtlinie zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Steuerbehörden zu verbessern, insbesondere in neu entstehenden Bereichen wie Krypto-Assets. Diese Initiative soll den Steuerverwaltungen Informationen liefern, um Steuerzahler zu identifizieren, die aktiv neue Zahlungs- und Investitionsmittel, insbesondere Krypto-Assets und E-Geld, nutzen, um Steuerbetrug und -hinterziehung einzudämmen.

Durch Steuerbetrug und Steuerhinterziehung gingen Gelder verloren, die beispielsweise der Finanzierung des Gesundheits- oder des Bildungswesens dienen könnten, erläutert die Kommission. Neue alternative Zahlungsmittel und Investitionsmöglichkeiten drohten die Fortschritte bei der Steuertransparenz, die dank der Maßnahmen der letzten Jahre erzielt wurden, zunichte zu machen und beinhalteten ein großes Risiko der Steuerhinterziehung. Mit dieser Initiative werde die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden geändert, um zu gewährleisten, dass die EU-Vorschriften mit den Entwicklungen der Wirtschaft Schritt halten und auch Bereiche wie Kryptoanlagen und E-Geld erfassen. Die öffentliche Konsultation zu einer Empfehlung an die Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Rechte der Steuerzahler und zur Vereinfachung der steuerlichen Pflichten folgt auf die von der Kommission im Oktober 2020 vorgelegte Mitteilung zum selben Thema. Die im Rahmen dieser Konsultation eingegangenen Antworten sollen laut Kommission in eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten einfließen, die eine Bestandsaufnahme der Rechte der Steuerzahler nach EU-Recht enthält.

Für eine gerechte Besteuerung in der EU empfiehlt die Kommission den EU-Mitgliedstaaten, ihre Steuerpflichten zu vereinfachen und dafür zu sorgen, dass die Rechte von Steuerpflichtigen gewahrt werden. Diese Initiative soll der Verbesserung der Steuerehrlichkeit und der Beziehungen zwischen den Steuerverwaltungen in der EU und den Steuerpflichtigen (insbesondere durch mehr Transparenz, Dienstleistungsorientierung und Nutzung digitaler Technologien) dienen. Dazu sollen gute Verwaltungspraxis ermittelt/gefördert und die nationalen Vorschriften über die Rechte von Steuerpflichtigen besser koordiniert werden.

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Termine: Steuern und Sozialversicherung

10.02.2021– Umsatzsteuer– Lohnsteuer– Kirchensteuer zur Lohnsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 15.02. für den Eingangder Zahlung. 15.02.2021– Gewerbesteuer– Grundsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 18.02.

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10.12. Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Einkommensteuer Kirchensteuer Körperschaftsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.12. für den Eingang derZahlung.Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage

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