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250.000 Euro-Darlehen von der 93-jährigen Mutter ist nicht gewöhnlich

Ein Darlehensvertrag zwischen einem Mann und seiner 93-jährigen Mutter kann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn während der ersten 15 Jahre der Vertragslaufzeit keine Tilgung stattfindet. Das gelte auch dann, wenn die vertraglich fixierten Zinsen von drei Prozent von Vertragsbeginn an geleistet wurden, entschied das FG Rheinland-Pfalz. In einer solchen Konstellation sei – unter Anwendung der Fremdvergleichsgrundsätze – eine verschleierte Schenkung zu sehen. Aufgrund des hohen Alters und der statistischen Lebenserwartung der Mutter sei von vornherein davon ausgegangen worden, dass die Rückzahlung nicht mehr stattfinden wird.

Im entschiedenen Fall ging es um ein Darlehen in Höhe von 250.000 Euro für den Kauf einer vermieteten Immobilie.

FG Rheinland-Pfalz, 1 K 1883/16 vom 14.09.2021

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