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Umgangsrecht: Auch „gleichgeschlechtlich“ dürfen Kinder nach einer Trennung beide sehen

Trennt sich eine Frau von ihrer Lebenspartnerin, nachdem sie zwei Kinder im Wege gemeinsam beschlossener Fremdinsemination zur Welt gebracht hat, so darf sie – auch wenn sie die leibliche Mutter ist – ihrer Ex den Umgang mit den (inzwischen 2 und 3 Jahre alten) Kindern nicht untersagen.

Das gelte auch dann, wenn die Kinder von ihrer Partnerin nicht adoptiert worden sind, so das OLG Braunschweig. Es diene dem Kindeswohl, wenn der Umgang auch zur Lebenspartnerin erhalten bleibt, weil es den Kindern so ermöglicht werde, Klarheit über die Familienverhältnisse zu erlangen.

Die Ex war an der Schaffung der Verhältnisse schließlich maßgeblich beteiligt und kann bei der Identitätsfindung sowie der „Herkunftsermittlung“ der Kinder helfen. Gibt es keine ernstzunehmenden Gründe gegen einen Umgang, so darf er nicht untersagt werden.

OLG Braunschweig, 2 UF 185/19

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