Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Termine: Steuern und Sozialversicherung

Am 11.02.2019

  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.02. für den Eingang der
Zahlung.

Am 15.02.2019

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 18.02. für den Eingang der
Zahlung.


Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks
bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Ge
meinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszu
schläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem
Fälligkeitstag vorliegen.


Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge Februar 2019
Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätes
tens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für Februar
ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 26.02.2019.

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Termine: Steuern und Sozialversicherung

10.3. Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Einkommensteuer Kirchensteuer Körperschaftsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 15.3. für den Eingang der Zahlung. Zahlungen per Scheck gelten erst

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Termine: Steuern und Sozialversicherung

10.02.2021– Umsatzsteuer– Lohnsteuer– Kirchensteuer zur Lohnsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 15.02. für den Eingangder Zahlung. 15.02.2021– Gewerbesteuer– Grundsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 18.02.

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Termine: Steuern und Sozialversicherung

10.12. Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Einkommensteuer Kirchensteuer Körperschaftsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.12. für den Eingang derZahlung.Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage

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