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Steuererklärungen 2019: Durchbruch bei Fristverlängerung

Am 17.12.2020 haben die beiden Koalitionspartner beschlossen, dass die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 bis zum 31.08.2021 verschoben werden soll. Dies teilt der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) mit.

Er und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hatten sich dafür seit Monaten eingesetzt. Denn der Berufsstand sei seit Beginn der Corona-Krise rund um die Uhr für seine Mandanten im Einsatz. Egal ob Beratung zu Kurzarbeitergeld, KfW-Kredite, befristete Umsatzsteuersenkung, Überbrückungshilfe I und II, November- und Dezemberhilfe, zu all diesen Themen hätten die Mandanten den Rat und die Unterstützung ihres Steuerberaters und seiner Mitarbeiter gesucht.

Routinetätigkeiten wie Lohn- und Finanzbuchhaltung seien darüber ins Stocken geraten, die Fristeinhaltung der Steuererklärungen 2019 sei unmöglich geworden. BStBK-Präsident Hartmut Schwab zeigt sich erleichtert: „Damit löst sich die seit Monaten angespannte Lage in unseren Kanzleien etwas und wir können ein wenig aufatmen“. Das Engagement der Steuerberater werde endlich anerkannt.

Die Bundesländer sollten verantwortungsbewusst der Initiative folgen, fügt DStV-Präsident Harald Elster hinzu. Beide berufsständischen Organisationen seien über dieses erweiterte Zeitfenster erleichtert. Denn jetzt sei auch wieder mehr Zeit für die Bearbeitung der Corona-Hilfen. Steuerberater könnten sich nun weiter für ihre Mandanten und deren wirtschaftliches Überleben einsetzen, ohne kostspielige Verspätungszuschläge zu riskieren.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 18.12.2020

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