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Schmerzensgeld: Für zu spät erkannte Krebserkrankung kann auch Witwer entschädigt werden

Erkennt ein Arzt eine Krebserkrankung einer (hier: 70jährigen) Patientin zu spät, so kann er zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt werden. Das kann auch der Witwer der Frau erstreiten, wenn diese nach einem fast 2jährigen Leidensweg und „erlittener Lebensbeeinträchtigung“ stirbt.

In dem konkreten Fall sprach das Oberlandesgericht Frankfurt am Main 50.000 Euro dafür zu, dass die Frau zunächst lediglich mit der Diagnose „Hämatom“ (sie war wegen undefinierbarer Schmerzen im geschwollenen Oberschenkel in der Praxis vorstellig geworden) nach Hause geschickt worden ist und einen Monat später per MRT-Untersuchung ein Tumor gefunden wurde. Der Krebs konnte nicht mehr eingedämmt werden.

Ein Sachverständiger stellte fest, dass bei einer sofortigen Diagnose einen Monat früher die statistische Prognose der Patientin um 10 bis 20 Prozent besser gewesen wäre. Das Gericht berücksichtigte für die Höhe des Schmerzensgeldes „einerseits den Leidensweg der Patientin bis zu ihrem Tod, aus dem sich insbesondere die Heftigkeit und Dauer ihrer Schmerzen ablesen lasse, und andererseits ihr Alter und ihre familiäre Situation, die Rückschlüsse auf die erlittene Lebensbeeinträchtigung zulassen“.

OLG Frankfurt am Main, 8 U 142/18

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