Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Grunderwerb: Keine Rückgängigmachung bei bloß formaler Aufhebung des Kaufvertrags und unmittelbarem Abschluss eines neuen

Die Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs im Sinne des § 16 Absatz 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz setzt die zivilrechtliche Aufhebung des ursprünglichen Vertrages voraus. Hieran fehlt es nach einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Hamburg, wenn ein Vertrag über insgesamt sechs Grundstücke formal aufgehoben und im unmittelbaren Anschluss ein neuer Kaufvertrag mit der bisherigen Erwerberin, einer GmbH, über vier Grundstücke und ein weiterer Kaufvertrag mit einer zum Teil gesellschafteridentischen GbR über zwei Grundstücke geschlossen wird.

Dies gelte zumindest dann, wenn ohne weitere inhaltliche Änderungen der ursprüngliche Kaufpreis anteilig aufgeteilt wird und alle Verträge identische aufschiebende Bedingungen enthalten. Es liege dann eine Vertragsänderung in Bezug auf die GmbH und eine Vertragsübernahme in Bezug auf die GbR vor, so das Gericht.

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 07.08.2020, 3 K 171/19, rechtskräftig

Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Ist die Abgeltungsteuer verfassungswidrig?

Weil die Abgeltungsteuer private Bezieher von Kapitaleinkünften gegenüber den übrigen Steuerpflichtigen begünstigt, ohne dass ein Rechtfertigungsgrund gegeben wäre, hält das Finanzgericht (FG) Niedersachsen sie für

MEHR LESEN

Termine: Steuern und Sozialversicherung

10.05. Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.05. für den Eingangder Zahlung. 16.05. Gewerbesteuer Grundsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 19.05.

MEHR LESEN

Kirchgeld: Erhebung ist verfassungsgemäß

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Erhebung des besonderen Kirchgeldes nicht gegen die Verfassung verstößt. Laut Bundesfinanzhof (BFH) gilt dies insbesondere auch für die Sachverhaltskonstellation,

MEHR LESEN