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Cum-Ex und Co: Nordrhein-Westfalens Weg, inkriminierte Gelder von Verurteilten zurückzuholen

Wenn eine strafgerichtliche Entscheidung rechtskräftig wird, beginnt die Vollstreckung. Diese betrifft häufig nicht nur die Verbüßung der Strafe, sondern auch die Eintreibung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte. Um Vermögenswerte aus Straftaten sicherzustellen beziehungsweise rechtskräftig einzuziehen, existieren in Nordrhein-Westfalen mehrere Zentralstellen. Wie das Justizministerium des Landes mitteilt, gelingt es insbesondere der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organsierter Straftaten (ZeOS) immer wieder, Straftäter dort zu treffen, wo es weh tut: an ihrem Geldbeutel. Jetzt sei die so genannte Confiscation Group eingerichtet worden – diese solle dies nach der rechtskräftigen Verurteilung fortsetzen.

Sowohl für Geschädigte als auch für die unbeteiligte Steuerzahlerin und den Steuerzahler sei es unerträglich, wenn mutmaßliche Straftäter durch Straftaten großes Vermögen anhäufen, betont Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU). „Noch schlimmer ist es, wenn sie dieses Vermögen verschleiern, übertragen und dem Zugriff des Staates zu entziehen versuchen“. Deshalb sei im Oktober 2021 die Confiscation Group gegründet worden. Diese solle der Spur des Geldes bis weit nach der Verurteilung hinaus folgen. „Wir schauen genau hin, wir durchforsten nicht nur Bankkonten, wir gucken auch in Social Media Profile“, sagte Biesenbach. Dabei werde nicht hinsichtlich der Beträge unterschieden. Die Rückholung inkriminierter Gelder sei Opferschutz und dieser differenziere nicht nach der Schadenshöhe.

Die „Confiscation Group“ ist laut Justizministerium Nordrhein-Westfalen eine bei der Staatsanwaltschaft Bonn angesiedelte Einheit, bestehend aus vier Staatsanwälten und einem abgeordneten Richter vom Landgericht Bonn, unter Leitung eines erfahrenen Oberstaatsanwalts. Sie verfolge in enger Zusammenarbeit mit Finanzermittlern anderer Landes- und Bundesbehörden das Ziel, jede rechtskräftig ausgeurteilte Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Auf den Bezirk der Staatsanwaltschaft Bonn komme vor allem auch die Vollstreckung der Einziehungsentscheidungen in den Cum-Ex-Urteilen zu.

Die „Confiscation Group“ nutze die neuen rechtlichen Möglichkeiten durch eine erfolgte Gesetzesänderung, professionalisiere alte Methoden und setze neue Methoden ein. Bisher seien der Fachgruppe 59 Verfahren vorgelegt worden, von denen sie 57 übernommen habe. Die Summe der Einziehungsentscheidungen habe dabei 1,5 Millionen Euro betragen. Sie wird nach Einschätzung des nordrhein-westfälischen Justizministeriums stetig steigen. Ziel sei es, alle Gelder zurückzuholen und damit ein Zeichen zu setzen.

Justizministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 21.04.2022

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