Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Corona-Sonderzahlung noch bis Ende März 2022 steuerfrei

Für Arbeitgeber besteht bereits seit 2020 die Möglichkeit, einen Coronabonus in Höhe von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei an Mitarbeiter auszuzahlen. Arbeitgeber sollen jetzt über den 30.06.2021 hinaus bis Ende März 2022 Zeit erhalten, den Bonus zu gewähren. Dies meldet der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV).

Arbeitnehmer könnten seit April 2020 vom so genannten Coronabonus profitieren. Bis 1.500 Euro könnten Arbeitgeber steuerund sozialversicherungsfrei als Beihilfe und Unterstützung aufgrund der Coronakrise an ihre Mitarbeiter auszahlen. Die Auszahlungsfrist sei im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 zunächst auf Ende Juni 2021 terminiert worden. Laut DStV dürfte sich die Frist nun verlängern: Der Bundestag habe jüngst den Gesetzentwurf zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen (BT-Drs. 19/28925). Demnach würde die Frist für die Zahlung des Corona-Bonus bis Ende März 2022 verlängert. Die Zustimmung des Bundesrats werde am 28.05.2021 erwartet.

Laut DStV soll die Verlängerung den gegebenenfalls vorhandenen Liquiditätsengpässen vieler Arbeitgeber Rechnung tragen. Sie führe jedoch nicht dazu, dass die 1.500 Euro mehrfach steuerfrei ausgezahlt werden könnten. Die Zahlung von mehreren Teilraten bis zu insgesamt 1.500 Euro solle jedoch möglich sein.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 11.05.2021

Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Ist die Abgeltungsteuer verfassungswidrig?

Weil die Abgeltungsteuer private Bezieher von Kapitaleinkünften gegenüber den übrigen Steuerpflichtigen begünstigt, ohne dass ein Rechtfertigungsgrund gegeben wäre, hält das Finanzgericht (FG) Niedersachsen sie für

MEHR LESEN

Termine: Steuern und Sozialversicherung

10.05. Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.05. für den Eingangder Zahlung. 16.05. Gewerbesteuer Grundsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 19.05.

MEHR LESEN

Kirchgeld: Erhebung ist verfassungsgemäß

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Erhebung des besonderen Kirchgeldes nicht gegen die Verfassung verstößt. Laut Bundesfinanzhof (BFH) gilt dies insbesondere auch für die Sachverhaltskonstellation,

MEHR LESEN