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Corona-Sonderzahlung noch bis Ende März 2022 steuerfrei

Für Arbeitgeber besteht bereits seit 2020 die Möglichkeit, einen Coronabonus in Höhe von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei an Mitarbeiter auszuzahlen. Arbeitgeber sollen jetzt über den 30.06.2021 hinaus bis Ende März 2022 Zeit erhalten, den Bonus zu gewähren. Dies meldet der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV).

Arbeitnehmer könnten seit April 2020 vom so genannten Coronabonus profitieren. Bis 1.500 Euro könnten Arbeitgeber steuerund sozialversicherungsfrei als Beihilfe und Unterstützung aufgrund der Coronakrise an ihre Mitarbeiter auszahlen. Die Auszahlungsfrist sei im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 zunächst auf Ende Juni 2021 terminiert worden. Laut DStV dürfte sich die Frist nun verlängern: Der Bundestag habe jüngst den Gesetzentwurf zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen (BT-Drs. 19/28925). Demnach würde die Frist für die Zahlung des Corona-Bonus bis Ende März 2022 verlängert. Die Zustimmung des Bundesrats werde am 28.05.2021 erwartet.

Laut DStV soll die Verlängerung den gegebenenfalls vorhandenen Liquiditätsengpässen vieler Arbeitgeber Rechnung tragen. Sie führe jedoch nicht dazu, dass die 1.500 Euro mehrfach steuerfrei ausgezahlt werden könnten. Die Zahlung von mehreren Teilraten bis zu insgesamt 1.500 Euro solle jedoch möglich sein.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 11.05.2021

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Termine: Steuern und Sozialversicherung

10.02.2021– Umsatzsteuer– Lohnsteuer– Kirchensteuer zur Lohnsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 15.02. für den Eingangder Zahlung. 15.02.2021– Gewerbesteuer– Grundsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 18.02.

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