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Corona-Krise: Finanzämter stundeten 22,5 Milliarden Euro Steuern

Die Finanzämter in Deutschland haben Unternehmen im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Krise insgesamt 22,47 Milliarden Euro Steuern gestundet. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/26816) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/26451).

Es sei kein Liquiditätsengpass durch eine kumulierte Verlagerung der Fälligkeit dieser Stundungen zu befürchten. Nach Einschätzung der Bundesregierung sei der überwiegende Teil bereits getilgt worden. Das Volumen der bis Ende 2020 noch nicht getilgten Stundungen schätzt die Bundesregierung auf 4,36 Milliarden Euro. Die Fragesteller hatten in ihrer Vorbemerkung die Befürchtung formuliert, die Stundungs-Maßnahme berge die Gefahr, dass sich Liquiditätsengpässe und Insolvenzen lediglich zeitlich verlagerten. Deutscher Bundestag, PM vom 01.03.2021

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Ist die Abgeltungsteuer verfassungswidrig?

Weil die Abgeltungsteuer private Bezieher von Kapitaleinkünften gegenüber den übrigen Steuerpflichtigen begünstigt, ohne dass ein Rechtfertigungsgrund gegeben wäre, hält das Finanzgericht (FG) Niedersachsen sie für

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