Sparerpauschbetrag: Bundesregierung lehnt Änderungsvorschlag ab
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab, nicht genutzte Teile des Sparer-Pauschbetrags auf Folgejahre übertragen zu können. Dies erklärt sie in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/32522) auf
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Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab, nicht genutzte Teile des Sparer-Pauschbetrags auf Folgejahre übertragen zu können. Dies erklärt sie in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/32522) auf
Eine Klausel in einem Prämiensparvertrag ist unwirksam, wenn sich das Kreditinstitut darin ein Zinsänderungsrecht vorbehält, wonach es den Vertragszinssatz durch die Änderung eines Aushangs in
Ein Verlust aus dem Tausch von Genussrechten gegen Genossenschaftsanteile und Schuldverschreibungen ist bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigungsfähig. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.
Das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt am Main hat eine Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) aufgehoben, mit der diese es einer Bank untersagt hatte, Negativzinsen auf
Ansprüche aus einem widerrufenen Darlehensvertrag führen nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Dies hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg entschieden. Der nichtselbstständig tätige Kläger schloss 2010 einen
Das Hessische Finanzgericht (FG) hatte in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erneut über die Rücknahme der Anrechnung von Kapitalertragsteuer (KapSt) bei Cum/ex-Geschäften zu entscheiden. Es
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der AGB und Sonderbedingungen fingieren, sind unwirksam. Dies
Eine Regelung zur Verschwiegenheitspflicht im Börsengesetz beeinträchtigt nach Ansicht des Bundesrates die Ahndung von Cum-Ex-Straftaten. Die Länderkammer hatte deshalb auf ihrer Sitzung Ende Juni 2021
Der an den Eigentümer einer in der Severinstraße gelegenen Wohnimmobilie gerichtete Abgabenbescheid auf Basis einer Satzung der Stadt Köln nach dem Gesetz über Immobilien- und
Der den Minderheitsaktionären gemäß § 304 Absatz 1 Aktiengesetz (AktG) zu gewährende angemessene Ausgleich kann anhand des Börsenkurses der beherrschten Gesellschaft bestimmt werden. Dies hat