Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Baumfällkosten können umgelegt werden

Das Landgericht München I hat entschieden, dass auch die Kosten, die einem Vermieter für das Fällen eines morschen Baumes entstanden sind, als Kosten für die Gartenpflege zu den Nebenkosten gehören können, die auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Es handele sich dabei um umlagefähige Betriebskosten. Mieter können nicht argumentieren, es seien Instandhaltungsmaßnahmen, die vom Vermieter zu bezahlen sind. Zur „Gartenpflege“ im Sinne der Betriebskostenverordnung gehöre auch das Fällen eines kranken, morschen oder abgestorbenen Baumes – auch wenn solche Baumfällkosten regelmäßig erst nach Jahrzehnten entstünden. Es gäbe keine besondere Schutzwürdigkeit des Mieters. Ein Absterben von Bäumen stelle eine natürliche Entwicklung dar und das Fällen eine „für die Erhaltung einer gärtnerisch angelegten Fläche notwendige Maßnahme“.

LG München I, 31 S 3302/20

Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Ist die Abgeltungsteuer verfassungswidrig?

Weil die Abgeltungsteuer private Bezieher von Kapitaleinkünften gegenüber den übrigen Steuerpflichtigen begünstigt, ohne dass ein Rechtfertigungsgrund gegeben wäre, hält das Finanzgericht (FG) Niedersachsen sie für

MEHR LESEN

Termine: Steuern und Sozialversicherung

10.05. Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.05. für den Eingangder Zahlung. 16.05. Gewerbesteuer Grundsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 19.05.

MEHR LESEN

Kirchgeld: Erhebung ist verfassungsgemäß

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Erhebung des besonderen Kirchgeldes nicht gegen die Verfassung verstößt. Laut Bundesfinanzhof (BFH) gilt dies insbesondere auch für die Sachverhaltskonstellation,

MEHR LESEN