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Mietrecht: Ein „geduldeter“ Hund, der nicht stört, ist kein Kündigungsgrund

Auch wenn ein Mieter nur dann einen Hund in der Wohnung halten darf, wenn der Vermieter dem zustimmt, muss der Mieter eine Kündigung des Mietvertrages nicht akzeptieren, wenn der Mieter ohne Genehmigung einen Dalmatiner hält, dies jedoch über einen längeren Zeitraum vom Vermieter geduldet worden war. Denn der Mieter hätte Anspruch auf das „Ja“ des Vermieters gehabt, so das Landgericht Leipzig.

Es war zu keinerlei Störungen durch den Hund gekommen – und die Wohnungsgröße (hier: 53 qm) sprach auch nicht gegen eine Hundehaltung. Und selbst das Angebot des Mieters, Hunde Dritter entgeltlich auszuführen oder zu betreuen, dürfe nicht zur Kündigung führen. Allein das Angebot sei kein Verstoß gegen den Mietvertrag. Kann der Vermieter nicht nachweisen, dass es tatsächlich zu Beherbergungen gekommen war, so hat er keinen Kündigungsgrund.

LG Leipzig, 2 S 401/19

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Ist die Abgeltungsteuer verfassungswidrig?

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