Gewinnschätzung darf trotz nachgereichter Steuererklärungen aufrechterhalten bleiben
Die Schätzung eines Gewinnes aus einem Gewerbebetrieb kann trotz während des Klageverfahrens eingereichter Steuererklärungen aufrechterhalten bleiben, wenn der Steuerpflichtige im Streitjahr über erhebliche Zahlungsmittel verfügt