Azubi hat bei fehlender Ausbildung Anspruch auf Tarifentgelt ungelernten Arbeitnehmers
Ein Auszubildender, der tatsächlich nicht ausgebildet, sondern vom Arbeitgeber wie ein ungelernter Arbeitnehmer eingesetzt wird, hat Anspruch auf die übliche Vergütung eines ungelernten Arbeitnehmers. Dies