Tankgutscheine und Werbeeinnahmen statt Arbeitslohn sind sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt
Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten Pkws, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden,