In Drittstaaten erzielter, im Inland steuerfreier Arbeitslohn: Kein Sonderausgabenabzug inländischer Pflichtbeiträge zu Renten- und Arbeitslosenversicherung
Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, die im Zusammenhang mit den nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerfreien Einnahmen aus einer Tätigkeit des Steuerpflichtigen in einem Drittland