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Wirecard-Abschlussbericht ist nicht durch Verwaltungsgerichte überprüfbar

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach Beschlüsse parlamentarischer Untersuchungsausschüsse einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen sind. Dies ergebe sich aus dem Grundgesetz und verfolge den Zweck, das parlamentarische Untersuchungsrecht und die Parlamentsautonomie von einer gerichtlichen Einwirkung freizuhalten, so das OVG.

Der Antragsteller, ein ehemaliger Bilanzprüfer des Wirecard-Konzerns, könne daher seine namentliche Nennung in dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses nicht gerichtlich verhindern.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.06.2021, OVG 3 S 55/21

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