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Unterhalt: Das Einkommen von Teilzeitern darf geschätzt werden

Behauptet eine Mutter, die für ihren – beim Vater lebenden – Sohn Unterhalt zahlen muss, das nicht zu können, weil sie nur einer Teilzeitbeschäftigung mit 18 Stunden pro Woche nachgehe, so muss sie belegen, sich um weitere Einkommensmöglichkeiten gekümmert zu haben.

Tut sie das nicht, so darf ein fiktives Einkommen angesetzt werden, auf dessen Grundlage dann die Höhe des Unterhalts berechnet wird. Das Brandenburgische Oberlandesgericht urteilet, dass nicht das tatsächliche Einkommen ausschlaggebend sei, sondern das mögliche Einkommen.

Brandenburgische OLG, 13 UF 184/19

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Ist die Abgeltungsteuer verfassungswidrig?

Weil die Abgeltungsteuer private Bezieher von Kapitaleinkünften gegenüber den übrigen Steuerpflichtigen begünstigt, ohne dass ein Rechtfertigungsgrund gegeben wäre, hält das Finanzgericht (FG) Niedersachsen sie für

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Termine: Steuern und Sozialversicherung

10.05. Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.05. für den Eingangder Zahlung. 16.05. Gewerbesteuer Grundsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 19.05.

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Kirchgeld: Erhebung ist verfassungsgemäß

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Erhebung des besonderen Kirchgeldes nicht gegen die Verfassung verstößt. Laut Bundesfinanzhof (BFH) gilt dies insbesondere auch für die Sachverhaltskonstellation,

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