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Unterhalt: Das Einkommen von Teilzeitern darf geschätzt werden

Behauptet eine Mutter, die für ihren – beim Vater lebenden – Sohn Unterhalt zahlen muss, das nicht zu können, weil sie nur einer Teilzeitbeschäftigung mit 18 Stunden pro Woche nachgehe, so muss sie belegen, sich um weitere Einkommensmöglichkeiten gekümmert zu haben.

Tut sie das nicht, so darf ein fiktives Einkommen angesetzt werden, auf dessen Grundlage dann die Höhe des Unterhalts berechnet wird. Das Brandenburgische Oberlandesgericht urteilet, dass nicht das tatsächliche Einkommen ausschlaggebend sei, sondern das mögliche Einkommen.

Brandenburgische OLG, 13 UF 184/19

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Erstausbildung: Keine Werbungskosten

Aufwendungen für die Erstausbildung sind ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Dies stellt

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Termine: Steuern und Sozialversicherung

Am 11.02.2019 Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.02. für den Eingang der Zahlung. Am 15.02.2019 Gewerbesteuer Grundsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist

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