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Unfallversicherung: Vom Homeoffice zur Kita ist kein „Arbeitsweg“

Grundsätzlich sind Eltern, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten bringen, auf diesen Wegen gesetzlich unfallversichert. Das gilt allerdings nicht für eine Mutter, die ihren Sprössling im Kindergarten abgesetzt hat und zurück zu ihrem Arbeitsplatz daheim ins Homeoffice fährt. Stürzt sie auf Glatteis mit dem Fahrrad und bricht sie sich kompliziert den Ellenbogen, so kann ihre Krankenkasse sich nicht (erfolgreich) an die Berufsgenossenschaft wenden, um die Behandlungskosten (hier ging es um knapp 19.000 €) erstattet zu bekommen.

Denn der Weg zwischen Kindergarten und Wohnung sei rein privat, so das Bundessozialgericht. Liegen Wohnung und Arbeitsstätte im selben Gebäude, so sei begrifflich ein Wegeunfall ausgeschlossen.

BSG, B 2 U 19/18 R

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Ist die Abgeltungsteuer verfassungswidrig?

Weil die Abgeltungsteuer private Bezieher von Kapitaleinkünften gegenüber den übrigen Steuerpflichtigen begünstigt, ohne dass ein Rechtfertigungsgrund gegeben wäre, hält das Finanzgericht (FG) Niedersachsen sie für

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Kirchgeld: Erhebung ist verfassungsgemäß

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