Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Termine: Steuern und Sozialversicherung

10.02.2021
– Umsatzsteuer
– Lohnsteuer
– Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 15.02. für den Eingang
der Zahlung.


15.02.2021
– Gewerbesteuer
– Grundsteuer


Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 18.02. für den Eingang
der Zahlung.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 18.02. für den Eingang der Zahlung. Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet.

Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge Februar 2021 Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig.

Für Februar ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 24.02.2021.

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Termine: Steuern und Sozialversicherung

10.3. Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Einkommensteuer Kirchensteuer Körperschaftsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 15.3. für den Eingang der Zahlung. Zahlungen per Scheck gelten erst

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Termine: Steuern und Sozialversicherung

10.12. Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Einkommensteuer Kirchensteuer Körperschaftsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.12. für den Eingang derZahlung.Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage

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