Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Termine: Steuern und Sozialversicherung

10.12.

  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer
  • Einkommensteuer
  • Kirchensteuer
  • Körperschaftsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.12. für den Eingang der
Zahlung.
Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks
bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der
Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um
Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei
Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge Dezember 2020
Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld
spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für
Dezember ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 28.12.2020.

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