Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Termine: Steuern und Sozialversicherung

10.05.

  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.05. für den Eingang
der Zahlung.

16.05.

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 19.05. für den Eingang
der Zahlung.


Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks
bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der
Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um
Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei
Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.


Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge Mai 2022
Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld
spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für
Mai ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 27.05.2022.

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