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Steuerprüfung: Bayern will Unternehmens-Compliance vertieft einbeziehen

Bayern startet ein Pilotprojekt zur Einbeziehung moderner Compliance-Systeme der Unternehmen in die steuerliche Betriebsprüfung.

„Eine moderne Betriebsprüfung muss mit aktuellen Entwicklungen in der Wirtschaft Schritt halten. In einem Pilotprojekt werden wir interne Steuerkontrollsysteme von Unternehmen gezielt in die Prüfung einbeziehen. Mit den gewonnenen Erkenntnissen wollen wir unsere Prüfungsmethoden weiterentwickeln. Das macht Steuerprüfungen zukünftig effizienter und schneller. Unternehmen, die sich gegenüber der Finanzverwaltung transparent zeigen, sollen von einer schnelleren Abwicklung der Prüfungen und damit früheren Rechtssicherheit profitieren“, erklärt Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) anlässlich der Vorstellung des Pilotprojekts mit zwei großen bayerischen Unternehmen.

Durch die Einbeziehung von Steuerkontrollsystemen der Unternehmen könnten Schwerpunkte der Steuerprüfungen künftig noch gezielter gesetzt werden.

In vielen Unternehmen befänden sich derzeit interne Steuerkontrollsysteme im Aufbau, um die Einhaltung steuerlicher Pflichten in einem Unternehmen sicher zu stellen. Im Rahmen des Pilotprojekts könnten Erkenntnisse über die Wirkungsweise von Steuerkontrollsystemen gewonnen und damit die gegenseitige Vertrauensbasis gestärkt werden. Ziel einer modernen Steuerprüfung müsse es sein, so Bayerns Finanzministerium, unternehmensinterne Steuerkontrollsysteme zukünftig rechtssicher in Außenprüfungen einbeziehen zu können. Dazu müsste das dafür maßgebliche Bundesrecht noch entsprechend modernisiert werden.

Finanzministerium Bayern, PM vom 24.02.2022

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Termine: Steuern und Sozialversicherung

10.02.2021– Umsatzsteuer– Lohnsteuer– Kirchensteuer zur Lohnsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 15.02. für den Eingangder Zahlung. 15.02.2021– Gewerbesteuer– Grundsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 18.02.

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10.12. Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Einkommensteuer Kirchensteuer Körperschaftsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.12. für den Eingang derZahlung.Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage

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