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Mietrecht: Auch eine Miniwohnung darf untervermietet werden

Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat entschieden, dass Mieter grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, ihre Wohnung unterzuvermieten. Zwar müsse der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden, wenn ein solche Wunsch auf Untervermietung besteht. Der darf aber nicht ablehnen, wenn der Mieter ein „berechtigtes Interesse an der Untervermietung“ hat. Dieser Anspruch bestehe unabhängig von der Größe der Wohnung, so dass es auch möglich sei, eine Einzimmerwohnung unterzuvermieten. Wird die Erlaubnis verweigert, so können Mieter Anspruch auf Schadenersatz haben.

(AmG Berlin-Mitte, 25 C 16/20)

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