Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Mietminderung: Kellerfenster dürfen ruhig leicht verdeckt werden

Der Mieter einer Doppelhaushälfte hat nicht das Recht, die Miete zu mindern, wenn er angibt, ein Kellerfenster werde vom Nachbarn verdeckt, der Mieter der anderen Hälfte ist, so dass nicht ausreichend Tageslicht in den Keller fallen könne. Handelt es sich bei dem Keller lediglich um einen 3 Quadratmeter großen Raum, in dem sich die Hausanschlüsse befinden, so handele es sich bei der „Verdunkelung“ (die das Gericht auf vielleicht 20 schätzte) nicht um eine solch erhebliche Beeinträchtigung, dass eine Minderung der Miete angemessen sei.

Hier hatte der Miete 10 % der Miete zurückbehalten, musste die jedoch nachzahlen.

AmG Tecklenburg, 13 C 171/20

Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Erstausbildung: Keine Werbungskosten

Aufwendungen für die Erstausbildung sind ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Dies stellt

MEHR LESEN

Termine: Steuern und Sozialversicherung

Am 11.02.2019 Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.02. für den Eingang der Zahlung. Am 15.02.2019 Gewerbesteuer Grundsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist

MEHR LESEN