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Gewerbesteuer: Kein Verlustrücktrag geplant

Die Bundesregierung plant aktuell keine Änderung des § 10a Gewerbesteuergesetz, mit der ein Rücktrag gewerbesteuerlicher Fehlbeträge ermöglicht werden würde. Dies teilt sie in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/25127) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/24696) mit. Die Fraktion hatte in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage darauf hingewiesen, dass eine Ausweitung des Verlustrücktrags auf die Gewerbesteuer nicht nur die Liquidität der Wirtschaft nahezu verdoppeln, sondern insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen würde.

Deutscher Bundestag, PM vom 04.01.2021

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Echte Abfindung ist nicht wertguthabenfähig

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