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Familiengerichtliche Beschlüsse dürfen nicht einfach geändert werden

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Verwaltungsgerichte nicht dazu befugt sind, Entscheidungen der Familiengerichte zum Versorgungsausgleich abzuändern. Das gelte sogar dann, wenn die familiengerichtliche Entscheidung fehlerhaft war.

In dem konkreten Fall ging es um eine Ehe, die geschieden worden ist. Das Familiengericht (bei einem Amtsgericht in Berlin) traf Regelungen zum Versorgungsausgleich, wonach (unter anderem) die Beamtenversorgung der Ehefrau intern ausgeglichen wurde. Diese Regelung war aber fehlerhaft, da es einen internen Ausgleich der Beamtenversorgung für Berliner Beamte nicht gibt. Der Mann klagte vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich auf Zahlung, die Entscheidung des Familiengerichts wurde korrigiert. Und das wiederum kassierte das OVG mangels Befugnis des Verwaltungsgerichtes ein.

OVG Berlin-Brandenburg, 4 B 3/20

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