Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Erhöhte Pauschale: 7,5 Millionen Pendler mit Arbeitsweg von über 20 Kilometern

In der Debatte über steigende Benzinpreise und die CO2-Abgabe wird immer wieder auf die Entlastung von Vielfahrenden durch die Pendlerpauschale verwiesen. Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat auf Basis der Daten aus den Steuererklärungen berechnet, wie viele Pendler für ihren Arbeitsweg zumindest teilweise das Auto nutzen. Demnach gaben im Jahr 2017 rund 18,4 Millionen Pendler an, mindestens einen Teil der Strecke zur Arbeit mit dem Auto zu fahren. Das entsprach einem Anteil von 88 Prozent. Die Pendlerpauschale sei im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung zum Jahresbeginn 2021 von 30 Cent auf 35 Cent ab dem 21. Kilometer angehoben worden, um gerade Pendler mit langen Arbeitswegen zu entlasten, erläutert das Bundesamt. Sie könne unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel geltend gemacht werden. 2017 hatten laut Destatis 7,5 Millionen Pendler einen Arbeitsweg von mehr als 20 Kilometern. Nach eigenen Angaben legten sie dabei eine Strecke von insgesamt rund 27 Milliarden Kilometern zurück. 13,4 Millionen Pendler hätten den Daten aus den Steuererklärungen zufolge einen Arbeitsweg von höchstens 20 Kilometern zurückzulegen.

Dabei komme das Auto bei kürzeren Arbeitswegen etwas häufiger zum Einsatz als bei längeren: Pendelnde mit einem Arbeitsweg bis zu 20 Kilometern hätten zu gut 90 Prozent angegeben, teilweise das Auto zu nutzen. Bei Pendelnden mit einem Weg zur Arbeit von mehr als 20 Kilometern seien es 83 Prozent gewesen. Allerdings seien nur die Fälle erfasst worden, bei denen die Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro liegen. Dieser Wert werde bei kurzen Arbeitswegen, die sich leicht zu Fuß oder mit dem Rad zurücklegen lassen, häufig nicht erreicht. Übers ganze Jahr betrachtet, legten die Autopendler laut Destatis im Schnitt eine Strecke von 3.434 Kilometern zurück, das ergebe eine Gesamtstrecke von rund 63 Milliarden Kilometern. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurde für die dargestellten Ergebnisse die Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2017 ausgewertet. Diese Statistik sei aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.

Statistisches Bundesamt, PM vom 16.06.2021

Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Berliner Mietendeckel ist nichtig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den so genannten Berliner Mietendeckel gekippt. Das umstrittene Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) sei mit dem Grundgesetz

MEHR LESEN

Bürger-Identifikationsnummer: Kommt

Nach dem Bundestag hat am 05.03.2021 auch der Bundesrat der Einführung einer individuellen Identifikationsnummer für Bürger im Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung zugestimmt. Das so

MEHR LESEN

Termine: Steuern und Sozialversicherung

10.5. Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.5. für den Eingang der Zahlung. 17.5. Gewerbesteuer Grundsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am

MEHR LESEN

Betreute: Rechte bei Erbschaften gestärkt

Betreute, die eine Erbschaft im Rahmen eines „Behindertentestaments“ gemacht haben, sind nicht für Gerichtsgebühren für ihr Betreuungsverfahren heranzuziehen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschieden.

MEHR LESEN

Kurzarbeit Null kürzt den Urlaub

Während einer Kurzarbeit Null erwirbt ein Arbeitnehmer keine Urlaubsansprüche. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden. Die Klägerin ist seit dem 01.03.2011 als Verkaufshilfe mit

MEHR LESEN