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Erbrecht: Schwer kranker Mann ist auch mit einem Notar nicht testierfähig

Beauftragt die Betreuerin eines nach einem Schlaganfall schwer kranken Mannes einen Notar, der ein notarielles Testament aufsetzt, in dem die Betreuerin und eine Mitarbeiterin (die Einkäufe durchführt oder Spaziergänge anbietet) als Erben eingesetzt werden (der Mann hatte keine Angehörigen und ein Vermögen in Höhe von rund 350.000 Euro), so ist dieses Testament sittenwidrig. Das gilt auch dann, wenn es für Betreuerinnen und Betreuer eine gesetzliche Regelung (wie zum Beispiel für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeheimen) nicht gibt, nach der es verboten ist – abgesehen von kleinen Aufmerksamkeiten –, Geschenke anzunehmen.

Wurde das Testament kurz nach der Krankenhausentlassung in einem Pflegeheim aufgesetzt, kannte der Mann seine Betreuungspersonen erst kurze Zeit und war der Betreuerin klar, dass er das notariell erstellte Testament aufgrund seiner körperlichen Einschränkungen nicht mehr durch ein eigenes handschriftliches Testament habe ersetzen können, so ist Sittenwidrigkeit anzunehmen.

OLG Celle, 6 U 22/20

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