Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Erbrecht: Schwer kranker Mann ist auch mit einem Notar nicht testierfähig

Beauftragt die Betreuerin eines nach einem Schlaganfall schwer kranken Mannes einen Notar, der ein notarielles Testament aufsetzt, in dem die Betreuerin und eine Mitarbeiterin (die Einkäufe durchführt oder Spaziergänge anbietet) als Erben eingesetzt werden (der Mann hatte keine Angehörigen und ein Vermögen in Höhe von rund 350.000 Euro), so ist dieses Testament sittenwidrig. Das gilt auch dann, wenn es für Betreuerinnen und Betreuer eine gesetzliche Regelung (wie zum Beispiel für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeheimen) nicht gibt, nach der es verboten ist – abgesehen von kleinen Aufmerksamkeiten –, Geschenke anzunehmen.

Wurde das Testament kurz nach der Krankenhausentlassung in einem Pflegeheim aufgesetzt, kannte der Mann seine Betreuungspersonen erst kurze Zeit und war der Betreuerin klar, dass er das notariell erstellte Testament aufgrund seiner körperlichen Einschränkungen nicht mehr durch ein eigenes handschriftliches Testament habe ersetzen können, so ist Sittenwidrigkeit anzunehmen.

OLG Celle, 6 U 22/20

Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Ist die Abgeltungsteuer verfassungswidrig?

Weil die Abgeltungsteuer private Bezieher von Kapitaleinkünften gegenüber den übrigen Steuerpflichtigen begünstigt, ohne dass ein Rechtfertigungsgrund gegeben wäre, hält das Finanzgericht (FG) Niedersachsen sie für

MEHR LESEN

Termine: Steuern und Sozialversicherung

10.05. Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.05. für den Eingangder Zahlung. 16.05. Gewerbesteuer Grundsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 19.05.

MEHR LESEN

Kirchgeld: Erhebung ist verfassungsgemäß

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Erhebung des besonderen Kirchgeldes nicht gegen die Verfassung verstößt. Laut Bundesfinanzhof (BFH) gilt dies insbesondere auch für die Sachverhaltskonstellation,

MEHR LESEN