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Entgelt für Darlehenskontoauszug: Rechtswidrig

Die Sparkasse Hegau Bodensee darf für einen Darlehensjahreskontoauszug kein Entgelt berechnen. Das hat das Landgericht (LG) Konstanz nach einer Klage der Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg entschieden. Wie die VZ mitteilt, hatte sie eine entsprechende Preisklausel in Immobiliendarlehensverträgen beanstandet. Das LG habe sich ihrer Ansicht angeschlossen, wonach das Kreditinstitut mit der Entgeltkausel Aufwand für Tätigkeiten auf seine Kunden abwälzt, die es aus eigenem Interesse erbringt. 20 Euro pro Jahr für einen Jahreskontoauszug des Darlehenskontos hatte die Sparkasse Hegau-Bodensee laut VZ in ihren Darlehensverträgen zur Immobilienfinanzierung verlangt. Ein Verbraucher habe sich beschwert, woraufhin die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Sparkasse abgemahnt habe. Da diese keine Unterlassungserklärung abgeben habe wollen, ging der Fall laut VZ vor das LG Konstanz. Dieses habe es der Bank untersagt, die Klausel weiter zu nutzen, weil die Kunden dadurch unangemessen benachteiligt würden. Die Klausel sei damit unwirksam.

Nach Angaben der VZ handelt es sich um eine Klausel, die in Muster-Vertragsformularen von Sparkassen bundesweit enthalten ist. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg strebe eine höchstrichterliche Klärung an. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main habe die Klausel „Kosten für Darlehensauszug von zurzeit 15,34 Euro jährlich“ nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands für unwirksam befunde (3 U 72/13). Zu einem Urteil des Bundesgerichtshofes sei es aber nicht gekommen, weil die in diesem Verfahren verklagte Sparkasse die Revision zurückgenommen habe.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, PM vom 16.03.2021 zu Landgericht Konstanz, Urteil vom 22.01.2021, T 5 O 68/20, nicht rechtskräftig

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