Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Umsatzsteuerbeträge keine durchlaufenden Posten

Es ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes geklärt, dass bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) vereinnahmte und verausgabte Umsatzsteuerbeträge keine durchlaufenden Posten im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 2 EStG, sondern in die Gewinnermittlung einzubeziehende Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben sind. Dies bekräftigt der BFH und verwirft eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf als unzulässig. Es sei kein Zulassungsgrund dargelegt worden. Die Kläger hätten keine klärungsbedürftige Rechtsfrage dargelegt. Zwar hielten sie es für klärungsbedürftig, ob die für anwaltliche Leistungen eines freiberuflich tätigen Steuerpflichtigen vereinnahmte Umsatzsteuer in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Betriebseinnahme zu behandeln ist. Allerdings sei diese Rechtsfrage durch die Rechtsprechung des BFH bereits geklärt. Die Kläger hätten auch keine neuen Gesichtspunkte angeführt, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen ließen.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 29.10.2021, VIII B 54/20

Steuerberater, Rechtsanwälte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Münchberg, Haßfurt, Ebermannstadt

Erstausbildung: Keine Werbungskosten

Aufwendungen für die Erstausbildung sind ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Dies stellt

MEHR LESEN

Termine: Steuern und Sozialversicherung

Am 11.02.2019 Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.02. für den Eingang der Zahlung. Am 15.02.2019 Gewerbesteuer Grundsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist

MEHR LESEN